Leistungsbeschreibung
Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.
Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.
Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.
In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise für Amt Mitteldithmarschen
I. Schiedsamtsbezirk Meldorf
Zuständig für die Stadt Meldorf sowie die amtsangehörigen Gemeinden Bargenstedt, Barlt, Busenwurth, Elpersbüttel, Epenwöhrden, Gudendorf, Krumstedt, Nindorf, Nordermeldorf, Odderade, Sarzbüttel, Windbergen und Wolmersdorf.
Schiedsfrau Dr. Judith Arlt, Schleswiger Straße 7, 25704 Meldorf, 04832/6003833
Stellv. Schiedsmann Bernd Perthun, Südfall 10, 25704 Meldorf, 04832/5172
II. Schiedsamtsbezirk Albersdorf
Zuständig für die Gemeinden Albersdorf, Arkebek, Bunsoh, Immenstedt, Offenbüttel, Osterrade, Schafstedt, Schrum, Tensbüttel-Röst und Wennbüttel.
Schiedsfrau Kerstin Kramer, Mühlenstraße 12, 25767 Albersdorf, 04835/9712974
Stellv. Schiedsmann Günther Schadte, Schulweg 9, 25725 Schafstedt, 04805/995474
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).